Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Die AGB von H.FX, vertreten durch Wolfgang Holzner, Eglseer Straße 94, 92224 Amberg, gelten für alle Buchungen und beauftragten Dienstleistungen, sowie die Durchführung der vertraglich vereinbarten Veranstaltung. 

Sollten die AGB des Vertragsnehmers (im weiteren Veranstalter) diesen Bedingungen widersprechen, sind die entsprechenden Paragrafen der AGB des Veranstalters nicht bindend. Abweichungen von den AGB müssen schriftlich fixiert, von beiden Parteien unterschrieben und dem Vertrag als Anlage beigefügt werden.

§2 Angebots- & Rechnungserstellung, Zahlungsbedingungen

Die Höhe des Rechnungsbetrags ergibt sich aus dem geschlossenen Angebot und enthält alle vereinbarten Leistungen. Der im Angebot notierte Preis (in Euro) gilt als verbindlich und ist im Nachhinein nicht rabatt- oder abzugsfähig.

Das Angebot bzw. die Rechnung enthält generell alle Kosten der DJ-Dienstleistungen, Anfahrt mit Auf- & Abbau Pauschale des vereinbarten Equipments und Preispauschalen für Ton- & Lichttechnik. Für Reisewege über 50km (einfach) können zudem Kosten für eine Übernachtung entstehen, die vorab vertraglich vereinbart werden.

Die im Anzeigen Internet, etc. angegebenen Preise und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich.

Zahlungen sind ohne Abzüge vorzunehmen.

Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: 

  1. Barzahlung im direkten Anschluss an die Veranstaltung.
  2. Banküberweisung innerhalb von 7 Tagen (Bankverbindung siehe Rechnung)

Mit Ablauf der Frist kommt der Veranstalter mit der Zahlung in Verzug. Hierfür gelten uneingeschränkt die Regelungen des BGB.
Unter Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 Abs.1 UStG wird für berechnete Leistungen keine Mehrwertsteuer erhoben oder ausgewiesen.

§3 Vertragsrücktritt

Ein Vertragsrücktritt durch den Veranstalter ist vor Beginn der Veranstaltung jederzeit möglich. Dabei gelten folgende Regelungen: 

  • Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung: kostenfrei
  • Rücktritt bis 1 Tag vor Veranstaltung: 10% der vereinbarten Rechnungssumme, mindestens jedoch 50,- Euro

Bei Vertragsrücktritt aus wichtigem Grund kann nach Ermessen des Dienstleisters von diesen Regelungen abgewichen werden.

Für ein Nichterscheinen des DJ am Veranstaltungstag wird eine max. Konventionalstrafe in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises an den Veranstalter fällig. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable & technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod. 

Die Konventionalstrafe entfällt bei Stellung der technischen Ausrüstung mit gleichwertigem Ersatzpersonal. In diesem Fall wird durch den DJ ein Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Der Veranstalter erhält zudem 15% Preisnachlass auf die vereinbarte Gage.

§4 Haftung

Für Personen- oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des Dienstleisters verursacht worden ist. 

Für Schäden an Equipment und Tonträgern des Dienstleisters, die während der Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter. 

Eine entsprechende Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Schadenersatzansprüche sind dabei auf den aktuellen Marktwert der eingesetzten Technik beschränkt.

§5 GEMA

Durch den DJ - Dienstleister werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der Veranstalter informiert sich selbständig über Meldepflichten seiner Veranstaltung. Private, geschlossene Veranstaltungen sind in der Regel von der GEMA befreit.

Auf Wunsch wird Ihnen eine Übersicht der gespielten Lieder zur Vorlage bei der GEMA vom DJ ausgehändigt. Falls eine solche Übersicht benötigt wird, ist dies dem DJ vor der Veranstaltung mitzuteilen, so dass er die Möglichkeit hat, die gespielten Lieder zu notieren.

§6 Sonstiges

Der Dienstleister unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des Veranstalters, es sei denn, es sind Sondervereinbarungen im Rahmen einer Vorbesprechung getroffen. Der Dienstleister ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Umfangreiche Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind kein genereller Bestandteil.
Stromversorgung, ggf. ein Regenschutz für die Technik (am Anlagen-Aufstellungsort), alkoholfreie Getränke und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsort für die Dauer der Be- und Entladung des Equipments stellt der Veranstalter kostenfrei zur Verfügung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird am Veranstaltungsort mindestens ein Stromanschluss (230V/16A) in unmittelbarer Nähe benötigt.

§7 Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand

Die Paragrafen und Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Wolfgang Holzner und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Soweit gesetzlich zulässig ist 92224 Amberg Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.

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